Logo Bayernportal

Antrag auf Ausnahmegenehmigung von dem Verbotstatbestand des § 39 Abs. 5 BNatSchG

Sie können die Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von Vegetationsbestandteilen im Innenbereich während der Vogelbrutzeit vom 01. März – 30. September online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries