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Übernahme von Teilnahmebeträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Sie können einen Antrag gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII zur Übernahme von Teilnahmebeträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach