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Jugendamt - Antrag auf Ausstellung einer schriftlichen Auskunft nach § 58 a Sozialgesetzbuch VIII (Auskunft aus dem Sorgeregister)

Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer schriftlichen Auskunft nach § 58 a Sozialgesetzbuch VIII (Auskunft aus dem Sorgeregister) online stellen. Die Erteilung dieser Auskunft ist kostenfrei.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen