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Teilnahmebeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Übernahme); Beantragung

Die Stadt Augsburg erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebühren; freigemeinnützige oder sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen können Elternbeiträge festsetzen. Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. -befreiung stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg