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Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen. Ihr Vermieter kann hier bereits vorab online die Bestätigung an uns senden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vierkirchen