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Infektionsschutz; Anmeldung zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt vor Ort

Stellen Sie gewerbsmäßig Lebensmittel her? Behandeln Sie Lebensmittel, oder bringen diese in den Verkehr? Dann brauchen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau