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Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Schaumwein

Über den Online-Antrag Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Schaumwein können Sie als Inhaber einer Dauererlaubnis Ihre Steuer- und Entlastungsanmeldungen für die Schaumweinsteuer beim zuständigen Hauptzollamt online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat