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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Warmfleisch

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Warmfleisch nach Anhang III Abschnitt I Kap. VII Nr. 3 Satz 2 der VO (EG) 853/2004 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut