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Kindertageseinrichtung (Betriebserlaubnis); Beantragung

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis. Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören: Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder), Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen) und "Netze für Kinder"-Einrichtungen.

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Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg