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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde

Sie können den Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Freising