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Gewerberecht - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer

Sie können die Erlaubnis für Versteigerer (gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen