Logo Bayernportal

Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ODER Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Sie können den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nicht-gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu