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Gesundheitsamt - Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz: Anmeldung

Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg