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Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration melden

Sie sind eine anerkannte Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen, aber Ihre Voraussetzungen zur Anerkennung ändern sich? Dann müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat