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Baumschutz Nürnberg - Ausnahmegenehmigung beantragen

Die Stadt Nürnberg hat seit 1977 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gilt. Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe) und alle Ersatzpflanzungen. Ausgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie). Ausnahmen können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg