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Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis für eine öffentliche Vergnügung

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth