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Jugendamt - Antrag auf Auskunft über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Sie können den Antrag auf Auskunft über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen