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Antrag auf Gestattung der Befahrung eines nicht schiffbaren Gewässers mit einem motorkraftangetriebenen Fahrzeug

Sie können den Antrag auf Gestattung der Befahrung eines nicht schiffbaren Gewässers mit einem motorkraftangetriebenen Fahrzeug online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau