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Entlastung vom deutschen Steuerabzug nach § 50a EStG gemäß § 50c EStG online beantragen

Über das BZSt Onlineportal (BOP) können Sie die Entlastung vom deutschen Steuerabzug nach § 50a EStG gemäß § 50c EstG beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat