Logo Bayernportal
- kein Ort -

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm