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Jugendamt - Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister

Sie können den Antrag auf Bestätigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech