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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung). Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird in folgenden Fällen benötigt: - Anmeldung einer Eheschließung - Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf