Logo Bayernportal

Online-Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-KlimaschutzV

Betriebe, die folgende Tätigkeiten ausführen, benötigen eine Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim