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Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

Antrag nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach