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Meldung nach Artikel 6 der Verordnung über Lebensmittelhygiene

Sie können die Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm