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Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Antrag

Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie die Gewährung von Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Sozialen Teilhabe online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken