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Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsnachweis

Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung den Nachweis über die Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Regelpauschale oder der individuellen Mobilitätshilfe online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken