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Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen

Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder Geruch, entgegen und prüft, ob von dem jeweiligen Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München