Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder Geruch, entgegen und prüft, ob von dem jeweiligen Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München