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Erteilung eines Fischereischeins

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins (Bayern) Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Der Fischereischein für Erwachsene wird wahlweise als Fischereischein auf Lebenszeit oder für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach