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Niederlassungserlaubnis

Sie können die Erteilung einer zeitlich und räumlich unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels (§ 9 Aufenthaltsgesetz und weitere Spezialvorschriften) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm