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Bodendenkmäler (Ausgrabung); Beantragung nach Art. 7 DSchG

Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten (Abtrag des Oberbodens, Erstellen einer Baugrube etc.) durchführen wollen, benötigen Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg