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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahmen Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung

Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahmen Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung o. dgl. online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ebersberg