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Gesundheit | Online-Belehrung für Lebensmittelpersonal

Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden. Sie können sich zur Belehrung online anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld