Logo Bayernportal

Beantragung einer naturschutzrechtliche Befreiung

Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth