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Sprengstoffrecht - Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Erteilung/Verlängerung und Mitteilung einer wesentlichen Änderung)

Mit diesem Onlineformular können Sie die Erlaubnis/Verlängerung nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen sowie wesentliche Änderungen mitteilen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau