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Eingliederungshilfe – Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung - Antrag

Sie können die Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung online beantragen.
In einem Beratungsgespräch können sich Eltern mit ihren Sorgen und Bedenken bezüglich der Entwicklung oder des Verhaltens ihres Kindes an eine Frühförderstelle wenden. Dort erfolgt, im Beisein des Kindes, ein erstes Kennenlernen und eine fachliche Erstberatung. Im Verlauf des Gesprächs wird entschieden, ob die Maßnahme der Frühförderung eingeleitet wird oder ob andere Behandlungsformen geeigneter sind.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken