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Wohnberechtigungsschein; Beantragung

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen und sich für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen möchten, können Sie dies hiermit beantragen. Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie in eine geförderte (Sozial-)Mietwohnung ziehen wollen. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro. Dieser Betrag muss erst nach Erhalt der Vormerkbescheinigung bzw. des Wohnberechtigungsscheines per Überweisung beglichen werden. Sollten Sie als Mieter für eine Wohnung benannt werden, beträgt die Verwaltungsgebühr für diese Mieterbenennung zusätzlich 10 Euro. Sofern sich Ihre Meldeadresse ändert und Sie diese Änderung nicht mitteilen, wird Ihr Antrag aufgelöst. Weiterhin muss im Fall der Überlassung einer geförderten Wohnung diese als einzigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) genutzt werden. Der Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn die bezogene Wohnung nur als Zweitwohnung genutzt wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg