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Zweitwohnungssteuer (Steuervergünstigung); Beantragung

Sofern Sie im vorletzten Jahr geringe Einkünfte erzielt haben (Bruttoeinkünfte: ledig 29.000 Euro bzw. verheiratet bis zu 37.000 Euro), können Sie einen Antrag auf Steuervergünstigung stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg