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Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)

Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr