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Wasserrecht - Auskunft zur hochwasserangepassten Bauausführung

Sie können den Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Buchst. d WHG (Wasserhaushaltsgesetz) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech