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Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten

Kindern und Jugendlichen kann in Ausnahmefällen, z. B. zur Förderung des Leistungssports, der Umgang mit Waffen gestattet werden. Sie können dies online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau