Logo Bayernportal
- kein Ort -

Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen. Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (§ 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach