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Meldeportal-Mindestlohn - Anmeldungen von Arbeitnehmer/innen online

Über das Meldeportal-Mindestlohn der Zollverwaltung sollen Arbeitgeber oder Entleiher die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten bzw. überlassenen Arbeitnehmer/innen online übermitteln. Es ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales