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Schießstätten - Ausnahme Mindestalter

Wenn Sie noch keine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten erhalten haben, können Sie diese hier beantragen. Ein Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten kann ausschließlich durch Sorgeberechtigte gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing