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Daueraufenthaltsrecht von freizügigkeitsberechtigten Bürger*innen der EU, Norwegens, Islands, Liechtensteins, der Schweiz sowie deren Familienangehörigen

Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München