Logo Bayernportal

Waffenrecht - Waffenbesitzkarte (grün) - Erbfall

Wenn Sie infolge eines Erbfalls eine grüne Waffenbesitzkarte beantragen möchten, können Sie diesen Antrag innerhalb eines Monats nach Annahme des Erbes hier stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham