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Waffenrecht - Anzeige unbrauchbar gemachte Waffen - Dekowaffen

Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige hier vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham