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Antrag auf Feuerbestattung und Feuerbestattungserklärung (Gemeinde Rückersdorf)

Fehlt eine letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, kann die für die Bestattung verantwortliche angehörige Person eine entsprechende Verfügung treffen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rückersdorf