Logo Bayernportal

Waffenrecht - Überlassung/Veräußerung von Schusswaffen

Wenn Sie eine komplette Schusswaffe, ein wesentliches Waffenteil oder einen Schalldämpfer an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham