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Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§32 StVO) / einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO

Sie können eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§32 StVO) / einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO online beantragen.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Würzburg